Ski und Rodel gut?
22 Dez
Wie wird die Wintersportsaison? Zu viel Schnee ist genauso unangenehm wie zu wenig. Ist denn ein grasgrüner Hang statt schneebedeckter Piste schon ein Reisemangel, der eine Reisepreiserstattung rechtfertigt? Ja, aber nur, wenn für die Reise in das besagte Skigebiet gezielt mit Schneesicherheit geworben wurde. So entschieden auch die Richter des Amtsgerichts München. Wenn zu viel Schnee den Wintersport nur eingeschränkt möglich macht oder Schneemassen das Parken an Hotel oder Ferienwohnung verhindern, stellt das keinen Reisemangel dar, entschied das Amtsgericht Offenburg. Zum Rumsitzen verurteilte Wintersportler haben aber dann eine Chance auf Rückerstattung der Kosten für eine Ferienwohnung, wenn nachweislich ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, wodurch der Nutzen der Reise als Ganzes in Frage gestellt wird, z. B. wenn die höchste Lawinenstufe (Stufe 5) angekündigt wurde, entschied das Amtsgericht Herne (AG München, Az.: 161 C 10590/89; AG Offenburg, Az.: 1 C 357/94 und AG Herne, Az.: 2 C 175/99).
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