Handy im Auto bleibt kritisch
13 Jan
Vor kurzem haben die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart in einem Fall das Handyverbot aufgeweicht. Die Richter sprachen einen Autofahrer frei, der während eines Telefonats ins Auto stieg. Nachdem er den Motor startete, schaltete sich die Freisprecheinrichtung ein. Der Mann vergaß aber, sein Telefon aus der Hand zu legen (OLG Stuttgart, Az.: 4 Ss 212/16). Andernorts kann aber durchaus strenger gegen telefonierende Autofahrer vorgegangen werden, warnen ARAG Experten. Das OLG Oldenburg verurteilte jetzt sogar einen Lkw-Fahrer, der das Smartphone nur in die Hand nahm, um es an der Ladebuchse anzustöpseln. Ein Telefon anzuschließen bedeute, es zu nutzen, und das sei eben verboten, argumentierten die Richter (OLG Oldenburg, Az.: 2 Ss (OWi) 290/15).
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