Kein kostenloses Girokonto bei Zahlung für Girokarte
18 Jan
Eine Bankengruppe warb mit einem für den Kunden kostenlosem Girokonto. Zwar erhebt die Bank tatsächlich keine Kontoführungsgebühren, führte aber am 01.04.2016 für die Ausstellung einer EC-Karte (Girocard) ein jährliches Entgelt von zehn Euro ein. Die Girocard ist für die Auszahlung am Geldautomaten, die Nutzung von SB-Terminals und das Drucken der Kontoauszüge erforderlich.
Die Wettbewerbszentrale beanstandete daraufhin den Hinweis auf ein „kostenloses Girokonto“ als irreführend, weil der Kunde entgegen der werblichen Ankündigung den, wenn auch überschaubaren, Betrag von zehn Euro für die Ausstellung der für die Nutzung des Kontos erforderlichen Girocard aufwenden muss. Die Beanstandung erfolgte zu Recht. Das aufgerufene Gericht hat sich dahingehend geäußert, dass der Verbraucher sich unter einem kostenlosen Girokonto ein solches vorstelle, bei dem man nicht für die Girokarte zahlen müsse, erklären ARAG Experten (LG Düsseldorf, Az.: 38 O 68/16).
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