Ins Pfefferspray ins jecke Treiben?

15 Feb

Pressemeldung der Firma ARAG SE

In den Karnevalshochburgen geht es bald wieder hoch her. Von Weiberfastnacht bis zur Nubbelverbrennung wird gesungen, geschunkelt, getrunken und gebützt. Manchmal wird in der feuchtfröhlichen Runde allerdings auch eine Dame gebützt, die damit gar nicht einverstanden ist und so manche närrische Hand landet ungefragt auf fremden Körperteilen, auf denen sie so gar nichts zu suchen hat. Gut, wenn frau sich dann resolut eine Armlänge Freiraum schaffen kann. Da solche Zudringlichkeiten aber nicht immer so einfach zu lösen sind, gehen immer öfter Feierwillige mit Pfefferspray auf die Party, zum Rosenmontagszug oder zum Straßenkarneval. Sicher ist sicher! Doch Vorsicht: Pfeffersprays fallen unter das Waffengesetz! Sie dürfen laut ARAG Experten in Waffengeschäften und Online-Shops erst ab einem Alter von 14 Jahren gekauft und dann mitgeführt werden. Eine Ausnahme bilden Pfeffersprays mit der Aufschrift „nur zur Tierabwehr“. Diese dürfen sogar von Kindern und Jugendlichen erworben oder mitgeführt werden. Besonders zu beachten ist, dass Pfefferspray gegenüber Menschen immer nur in Notwehr eingesetzt werden darf. Straflos ist so ein Einsatz nur dann, wenn eine tatsächliche Notwehrsituation vorliegt! Hier ist Augenmaß gefordert. Überschreitet eine Person das Ausmaß der Notwehrhandlung über die gebotene Erforderlichkeit ihrer Abwehrhandlung hinaus, liegt ein intensiver Notwehrexzess vor. Die Person handelt in diesem Fall rechtswidrig und so wird ein Opfer schnell zum Täter.

Download des Textes unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.