Rechte ohne Boden
2 Mrz
Aufhebung des Burgfriedens und die juristische Konsequenz
Alles Recht steht im Verhältnis zum Boden!
Aufhebung des Burgfriedens und die juristische Konsequenz
Auf der Seite des Bundesministeriums des Inneren finden wir in dem sogenannten Einführungsgesetz des BGB den Artikel 50, welcher aktuell besagt: Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft. Sie treten jedoch insoweit außer Kraft, als sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder aus diesem Gesetz die Aufhebung ergibt.
Erstaunlich wird dieses sogenannte Gesetz dann, wenn man in deren Ersten Teil, Erstes Kapitel den Artikel 1 liest: Inkrafttreten. Vorbehalt für Landesrecht. Gesetzesbegriff
(2) Soweit in dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder in diesem Gesetz die Regelung den Landesgesetzen vorbehalten oder bestimmt ist, daß landesgesetzliche Vorschriften unberührt bleiben oder erlassen werden können, bleiben die bestehenden landesgesetzlichen Vorschriften in Kraft und können neue landesgesetzliche Vorschriften erlassen werden.
Über dem fälschlich angenommenen Menschenrecht BGB, stehen auch heute noch die landesrechtlichen Vorschriften damaliger Staaten. Land oder Landschaften sind die Begrifflichkeiten für die Basis des höchsten Rechtes des Menschen, denn Mensch ist nur der, der den Bezug zu seinem Boden darstellen kann. Und nur hier können Gesetze und Verfassungen gebildet werden. Menschen ohne Bodenrechte sind Staatenlose oder Sklaven jeweiliger Systeme oder Staatsgebilde. So sprechen wir von drei grundsätzlichen Staatsformen mit unterschiedlichem Bezug zum Bodenrecht:
1. Die Staatsform im höchsten Recht ist der Naturstaat, der im engen und harmonischen Zusammenhang mit dem Grund und Boden steht auf dem er wirkt. Ein freier Zusammenschluss von Menschen, die sich Ihrer Zusammengehörigkeit bewusst sind und unter Achtung der Natur diesen Staat auf dessen Boden errichtet haben. Der Staat fühlt sich durch alle Fragen, die den Grund und Boden betreffen, selbst berührt. Er weiß es handelt sich um die Basis seiner Existenz, um die Basis aller Menschen die sich zu diesem Staat zusammengeschlossen haben. Hierbei kommen die Erstbesiedlungsrechte unter der Staatsgewalt der Gebietskörperschaft zum wirken.
2. Die Staatenbildung die rechtlich niedriger angeordnet ist und sich somit unter den Erstbesiedlungsrechten und der Staatsgewalt durch die Gebietskörperschaft einordnet, ist die Staatenbildung durch die Glaubenslehren des heutigen Vatikans. Dieser hat sich das Recht am Boden erkämpft und in Form der Kolonialisierung und Vergabe von Lehnsrechten an Fürsten, Könige, und Herzogen weitergegeben. In diesem Staatsrecht gibt es den Bezug auf das verkaufte Land an den Adel und das Übertragene Land an die Orden!
3. Die Staatenbildung die weit unter der oben genannten steht und auf dem Handel und den daraus sich ergebenden Abhängigkeiten und Zwängen aufbaut und dann auch von denen, die die Macht des Handels in der Hand haben, regiert wird.
Über die niederste Staatsform verfügen die Handelsstaaten und hier besteht kein direktes Interesse und Achtung am Grund und Boden auf dem erwirkt. Diese lassen die Dinge laufen wie sie wollen. Die Grundbesitzverhältnisse gelten dann lediglich als Privatangelegenheiten. In dieser Staatsform hat die Staatenausrichtung – und die Personen, die dieser untergeordnet sind – die Verbindung zur Natur losgelassen. Der alleinige Fokus steht auf der materiellen Entwicklung und dem Handel von Gütern.
Da das Interesse nicht dem Leben sondern den Waren und Sachen gilt, werden die Menschen die in diesem Staatskonstrukt leben, lediglich als handelbare Objekte betrachtet, die sich gemäß der Staatsausrichtung verhalten sollen.
Unser aktuell gewählter „Staat“ der Rechtsnachfolger des sogenannten Deutsches Reiches und deren Rechtsnachfolge BRD, seit 1950 nicht mehr Reich sondern in § 3 Bundesgesetzblatt Nr. 49 Bund benannt, ist ein Handelskonstrukt mit entscheidender Auswirkungen auf unseren Alltag. Das wird aus dem Vertrag Namensänderungsgesetz, zu finden auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz, sichtbar.
Hier sind die Menschen mit Vornamen und Familiennamen nicht nur unter die Reichsregierung gestellt, sondern als Verbrauchergruppe geformt, die rechtlich dann als sogenannte juristische Personen mit Art 21 des BGB in das Recht der toten Sachen fällt.
Die Rechte des Bodens wurden zu Beginn des ersten Weltkrieges mit dem Burgfrieden eingefroren und seitdem werden Immobilien und Grundstücke zwar noch in Mark des Deutschen Reiches vor 1914 errechnet aber Eigentumsübertragung sind nicht mehr möglich. Hier kann man nur als Besitzer eingetragen werden. Auch weil das Grundbuch der Firma Weimarer Republik nicht über Bodenrechte verfügte, steht dieses Recht auch aktuell keinem der sogenannten Reichs- bzw. seit 1950 umbenannten Bundesbürgern zu.
Alles Recht steht in seiner Wirkung im Verhältnis zum Boden und damit hat die Aufhebung des Burgfriedens und die juristische Konsequenz grundlegende Wirkung hier in Deutschland.
Der Burgfrieden ist ein Eid, den sich die Vertreter der Völker im Reichstag gaben und damit alle naturstaatlichen Gesetze einfroren. Dazu gehört auch die Polizeiordnung, die als höchstes Recht in der Gebietskörperschaft galt. Sie gab den direkt gewählten Bürgermeistern die Grundlage ihre Macht als Organ der Staatsgewalt.
Zum Ende des Jahres 2016 haben die aktivierten Naturstaaten der Deutschen Völker und Staaten durch ihre Staatenvertreter in Berlin den Burgfrieden aufgelöst. Insgesamt waren in diesen Prozess Vertreter von 21 Staaten, neun Provinzen und 5 freien Städten involviert und verfügten so als Rechtsnachfolger der Vertragspartner des damaligen sogenannten Deutschen Reiches über die Aufhebung des Burgfriedens. Rechtsnachfolger können nach Aufhebung der Lehnsrechte und durch die Mediatisierung des Adels durch den Verlust der Bodenrechte nach 1806 letztlich1920, nur noch gewählte Vertreter aus den aktivierten Gebietskörperschaften darstellen. Die berechtigten Unterzeichner hatten durch eine creditivierte Generalbevollmächtigte die Geschäftsführer und Führungsspitzen derzeitiger nationaler und internationaler Unternehmen und Verwalter angeschrieben und diesen die Anordnung zur Aufhebung des Burgfriedens erteilt.
Widerspruchsfrei wurde diese Anordnung von allen angeschriebenen Institutionen angenommen. Damit sind nun die höchsten Gesetze in den Staaten, die jeweiligen Polizeiordnungen vor 1914 gültig und bieten den Polizisten und Bürgern eine echte hoheitliche Gesetzgebung als Hinterlegung ihrer Einsätze und Handlungen. Da die Bürger durch die Unternehmensgründung 2005/7 im Auftrag der EU der Gemeinden und Städte rechtlich entsprechend: KStG § 4² Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden., den Status einer selbstbestimmten Gebietskörperschaft verloren hatten und seitdem vor Ort auf staatemlosem Grund durch BRD Filialbetriebe, den seit Anfang 2017 voll steuerpflichtigen Unternehmen, den sogenannten Kreisen oder Landkreisen verwaltet wurden, handelten die ehemaligen Beamten und Verantwortlichen rein handelsrechtlich, persönlich haftend auf gesetzesloser Basis, insbesondere durch den Wegfall des Geltungsbereiches der sogenannten Gesetze seit 1990. Diese Privatisierung wurde durch die Übernahme der Gerichte durch den international agierenden Konzern IACA abgeschlossen.
Die Einführung naturstaatlicher Rechte, eine darauf aufbauende Gerichtsbarkeit wird den Rudelführern der Initiative ONE WORLD ORDER nicht schmecken, jedoch den Polizisten und direkt gewählten Bürgervertretern eine Macht einräumen, der man nur mit Respekt begegnen kann. Denn durch die Bodenrechte der Landschaften, die aufgrund der germanischen Erstbesiedelungsrechte über dem Recht des Handels und dem römischem Recht des Lehns stehen, erwirken sich die Bürgern wieder ihren höchsten Rechtkreis in ihrer Gebietskörperschaft und erheben sich damit die Subsidiarität in ihrer Gemarkung. Hier entscheiden zukünftig wieder die berechtigten Bürger über die Integration von bestellten Flüchtlingen, über die Inhalte des Schulunterrichtes und über die derzeit noch unterschiedliche Steuerhöhe der Unternehmen in der Gemeinde.
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