EuGH: Vorratsdatenspeicherung nicht ohne Anlass

3 Mrz

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung lässt nach Meinung der Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) „sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben“ der Menschen zu. Sie ist somit ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte, so die Europa-Richter weiter. Der EuGH hat deshalb die EU-Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten gekippt. Dem Urteil zufolge greift die Speicherung von Telekommunikationsdaten so sehr in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens ein, dass die Datenspeicherung „auf das absolut Notwendige“ beschränkt werden muss. Eine gezielte Vorratsspeicherung von Daten zur Bekämpfung schwerer Straftaten bleibt aber zulässig. Entsprechende Gesetze müssten dazu „klar und präzise sein und Garantien enthalten, um Daten vor Missbrauchsrisiken zu schützen“. Laut ARAG Experten muss nun auch die deutsche Regierung reagieren und die 2015 verabschiedete Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung nachbessern.



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