Falschparker haften bei Unfällen
28 Mrz
In Zeiten immer knapper werdender Parkplätze wird das Risiko, sich in ein eingeschränktes Haltverbot zu stellen, von Autofahrern oft in Kauf genommen. Doch die ARAG Experten raten dringend ab, sich diese Angewohnheit zu eigen zu machen, denn die kann teuer werden. Zum einen droht natürlich ein saftiges Bußgeld für das falsche Parken. Viel belastender für die Geldbörse wird es jedoch, wenn das geparke Fahrzeug beschädigt wird. In einem konkreten Fall touchierte ein Motorrad-Fahrschüler ein im Halteverbot abgestelltes Auto. Der Lack war ab! Die Versicherung der Fahrschule ließ den Autohalter aber auf 25 Prozent des Schadens sitzen. Nach Auskunft der ARAG Experten geht diese Mithaftung in Ordnung. Denn einerseits war das Fahrzeug falsch geparkt, da im eingeschränkten Halteverbot nur das Ein- und Ausladen gestattet ist. Zum anderen war der Wagen ein Hindernis für den fließenden Verkehr, was zu dieser typischen Gefahrensituation geführt hat (Amtsgericht Frankfurt am Main, Az.: 32 C 4486/14).
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