175 Millionen Euro Hartz-IV-Strafen verhängt – Zu wenige wehren sich

4 Mai

Pressemeldung der Firma Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.

Im vergangenen Jahr wurden von den Jobcentern 939.000 Sanktionen im Gesamtumfang von 175 Millionen Euro verhängt. Obwohl insgesamt 37 Prozent aller Widersprüche erfolgreich seien, so der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD), gingen noch immer zu wenige Betroffene gegen diese Strafmaßnahmen vor.

Die Zahl der Sanktionen insgesamt ist leicht rückläufig, der finanzielle Gesamtumfang allerdings, hat sich aber erhöht. Immer dann, wenn ein Hartz-IV-Bezieher gegen die Eingliederungsvereinbarung verstößt, oder zu einem Termin nicht erscheint, werden Sanktionen, also Kürzungen der Leistung, angeordnet. „Nur mit diesem Druckmittel gelingt es den Jobcentern überhaupt noch, ihre Kunden in unsinnige Maßnahmen zu zwängen, oder sie in den Niedriglohnsektor zu vermitteln“, sagt Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des DSD (www.mehr-hartz4.net).

Viele Betroffene nehmen die finanziellen Einbußen einfach so hin. Ein Fehler, wie auch die Statistik zeigt. Uwe Hoffmann: „Grundsätzlich stellt sich immer wieder die Frage, ob eine Sanktion mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Denn schließlich garantiert der Staat ein Existenzminimum. Davon, so denke ich, kann man doch nichts wegnehmen.“ Wer mit einer Sanktion nicht einverstanden ist, sollte dringend einen Anwalt aufsuchen und sich wirksam dagegen wehren. Jedem dritten Widerspruch wird von den Sozialgerichten stattgegeben. Konkret 35 Prozent. Dazu kommen noch zwei Prozent, die zumindest teilweise abgeändert werden.

„Ich halte Sanktionen grundsätzlich für falsch und gesetzeswidrig“, sagt der DSD-Geschäftsführer. „Für einen Hartz-IV-Empfänger kann eine Sanktion schnell in die Existenznot führen. Wer Hartz-IV beziehen muss, hat kein finanzielles Sicherheitspolster.“ Der DSD mit seiner eigenen Abteilung für Hartz-IV-Empfänger kämpft schon seit Jahren gegen Sanktionen und fehlerhafte Bescheide. „Wir helfen Betroffenen kostenfrei“, sagt Hoffmann, der sich wünschen würde, dass mehr Hartz-IV-Empfänger Bescheide und Sanktionen prüfen lassen. „Nur wenn wir das absurde Hartz-IV-System auch ständig den Gerichten vorführen, wird sich langfristig etwas ändern“, so Uwe Hoffmann.



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