„Karriere“ a là Jobcenter: Mit Leiharbeit schneller in Hartz IV

17 Mai

Pressemeldung der Firma Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.

Sonderregelungen über den Bezug des ALG I für Künstler, Kreative oder Leiharbeiter scheinen bei der letzt genannten Gruppe nicht zu greifen. Vier von zehn Leiharbeitern rutschen bei Arbeitslosigkeit direkt in Hartz IV. Den Deutschen Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD) überrascht das nicht.

Rund eine Million Leiharbeiter gibt es in Deutschland. Für sie gibt es in Bezug auf das Arbeitslosengeld I eine Sonderregelung: Sie müssen nur sechs Monate in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (innerhalb der letzten zwei Jahre) gearbeitet haben, um Anspruch auf ALG I zu haben. Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des DSD (www.gegendiskriminierung.de, www.mehr-hartz4.net): „Generell kann man sagen, dass jeder fünft Arbeitslose sofort in Hartz IV rutscht, bei den Leiharbeitern jeder dritte.“

Von den wenigen Leiharbeitern, die Leistungen nach dem ALG I bekommen (von April 2015 bis März 2016 gab es 239 Anträge), müssen viele das Arbeitslosengeld mit Hartz IV aufstocken. Der DSD-Geschäftsführer: „Der schlecht verdienende Leiharbeiter, von dessen Lohn auch etwas in die Arbeitslosenversicherung gezahlt wird, bekommt aus dieser Versicherung oft nichts oder so wenig, dass er staatliche und damit steuerfinanzierte Mittel in Anspruch nehmen muss. Es wundert mich nicht, wenn die Töpfe der Arbeitslosenversicherung überquellen, wenn in sie eingezahlt wird, aber dank der Rahmenfrist-Regelung dann der Staat bezahlen muss. Für mich ist da grundlegend etwas falsch!“

Immer wieder kritisiert der DSD, dass Zeit- und Leiharbeitsplätze von den Jobcentern und Agenturen favorisiert vermittelt werden. „Das geht auch dank der Sanktionspraxis sehr einfach“, erklärt Hoffmann. „Wer nicht mitmacht, der wird solange sanktioniert, bis der Betroffene gar nicht mehr anders kann.“

Umso wichtiger ist es, sich gegen diese Art der Unterdrückung zu wehren. Am einfachsten geht das, wenn man Sanktionsbescheiden widerspricht und sie fachkundig prüfen lässt. „Die Erfolgsquote bei den Sanktionen liegt noch immer bei gut 30 Prozent“, sagt Hoffmann.



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Leider gibt es auch heute noch zahlreiche Fälle von Diskriminierung. Ausgrenzung und Benachteiligung von Menschen ist in Deutschland alltägliche Realität. Das Unrechtsbewusstsein bzw. die Sensibilität gegenüber dem Thema Diskriminierung ist in unserem Land, so zeigen Meinungsumfragen, bedauerlicherweise relativ schwach ausgeprägt. Unser Verein engagiert sich auch für Menschen, die auf Hilfe nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen sind. Wir unterstützen sie mit Rat und Tat und wollen so dazu beitragen, dass Berechtigten das Leben nicht noch zusätzlich erschwert wird.


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