Aus der Not in den Teufelskreis: Jobcenter-Darlehen
22 Mai
Wer Hartz IV beziehen muss, kann keine Rücklagen bilden. In Notlagen hilft das Jobcenter mit einem zinslosen Darlehen. Die schnelle Finanzhilfe entpuppe sich für viele aber als Teufelskreis, so der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD), der Durchschnittsbetrag habe sich in den letzten neun Jahren fast verdoppelt.
Wer vom Jobcenter einen Kredit bekommt, zahlt zwar keine Zinsen, allerdings werden vom Regelsatz 10 Prozent monatlich als Tilgung abgezogen. „Was fair klingt, entpuppt sich aber schnell als Finanzfalle für Hartz-IV-Empfänger, so Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des DSD (www.mehr-hartz4.net). Denn die monatliche Abzahlung kürzt den knappen Betrag zusätzlich. Letztlich können Betroffene nur hoffen, dass ihnen in der Rückzahlungszeit nicht noch ein anderes Gerät wie die Waschmaschine oder der Kühlschrank kaputt geht.
Im letzten Jahr gewährte die Bundesagentur für Arbeit knapp 184.000 solcher Darlehen. Der Darlehensdurchschnitt betrug dabei 434 Euro. 2007 lag dieser Betrag bei 233 Euro. Der DSD kritisiert deshalb wieder einmal den viel zu geringen Regelsatz. Der Geschäftsführer: „Auch am steigenden Kreditbetrag sieht man, dass niemand mit Hartz IV in der Lage ist, Rücklagen zu bilden. Die Regelsätze sind einfach viel zu knapp bemessen. Deshalb brauchen so viele eine Kredit für einen sogenannten unabweisbaren Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts.“
Wie die Bezeichnung „unabweisbarer Bedarf“ schon verrät, geht es bei solchen Anschaffungen nicht um Luxusgüter. Das sei wichtig zu wissen, so Hoffmann, da viele Normalverdiener auch nicht in der Lage sind Rücklagen zu bilden. „Die können im Notfall aber wenigstens auf einen teuren Dispo-Kredit oder andere Zwischenfinanzierungen zurückgreifen. Den Hartz-IV-Empfänger bleibt nur der entwürdigende Gang zum Jobcenter.“ Manchmal hätten Betroffene sogar ein paar mehr Euros in den Taschen, wenn sie alles bekommen würden, was ihnen zustehe, so der DSD-Geschäftsführer. Denn noch immer sind viele Bescheide zu ungunsten der Betroffenen falsch und noch immer gehen Hartz-IV-Bezieher bei vier von zehn Klagen vor den Sozialgerichten als Gewinner nach Hause. Professionelle und kostenlose Hilfe bietet unter anderem auch der DSD.
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