Wer schön sein willl, muss nicht immer leiden

26 Mai

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Sie wollte ihre Haare auf Wangen, Kinn und Oberlippe einfach nur loswerden. Daher griff eine Frau zu einer neuen Gesichtsenthaarungscreme. Vorschriftsmäßig testete sie auf einer kleinen Hautfläche die Verträglichkeit der Creme – kein Problem. Also trug sie sie über Nacht großzügig auf die betroffenen Gesichtspartien auf. Der Ausschlag, der sich dann in der Nacht zeigte, war so heftig, dass die Haut blutete. Nach Angaben der ARAG Experten hatte sie Anrecht sowohl auf Schadensersatz – für die Beseitigung der Narben mittels Laser – als auch auf Schmerzensgeld. Denn gerade nach einem erfolgreichen Vortest konnte sie nicht davon ausgehen, dass diese Creme als kosmetisches Produkt derart heftige Hautirritationen auslöst (Landgericht Heidelberg, Az.: 3 O 5/16).

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