Elfjähriger Radler haftet

13 Jun

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ein elfjähriger Radler soll nach einem Fahrradunfall weit mehr als 50.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen? Wie kann das sein? Der Elfjährige war mit seinem Fahrrad auf der falschen Gehweg-Seite unterwegs und mit einer 57-Jährigen zusammengestoßen. Die Frau verletzte sich dabei am Knie und Sprunggelenk, musste daraufhin mehrfach operiert werden und hat seitdem immer noch mit den Folgen des Unfalls zu kämpfen. Das angerufene Oberlandesgericht (OLG) Hamm bestätigte nun das Urteil der Vorinstanz. Demnach bekommt die Frau 25.000 Euro Schmerzensgeld, 2.000 Euro Verdienstausfall und weitere 25.000 Euro dafür, dass sie ihre Haushaltsführung nicht mehr alleine bewältigen konnte. Außerdem wurde ihr eine vierteljährliche Rente von 820 Euro zugesprochen.

Die Richter waren übereingekommen, dass der Junge für den Zusammenstoß die alleinige Haftung trägt. Die Klägerin hat kein Mitverschulden am Zustandekommen des Unfalls, für den der beklagte Junge damit allein einzustehen hat, erläutern ARAG Experten (Az.: 9 U 238/15).



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