Terrasse: Stundenplan für das Rauchen

14 Jun

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ein Ehepaar aus Dortmund darf nur noch zu bestimmten Zeiten auf der eigenen Terrasse rauchen. Die Nachbarn hatten beklagt, dass ihnen der Rauch direkt in die Wohnungen ziehe und sie nachts nicht mehr bei offenem Fenster schlafen könnten. Das Gericht hat nun einen „Raucher-Stundenplan“ aufgestellt, der rund um die Uhr gilt. Danach darf auf der Terrasse drei Stunden lang geraucht werden, gefolgt von einem ebenso langen Rauchverbot. „Jeder hat das Recht, rauchfrei zu wohnen“, sagte der Richter. Mit dem Urteil wurde eine erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund gekippt, nach der es keine Einschränkungen für das Raucher-Ehepaar gegeben hatte, so die ARAG Experten (LG Dortmund, Az.: 1 S 451/15).



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