Gebrauchtwagenhandel: Haftung eines privaten Verkäufers

5 Jul

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ein Kraftfahrzeughändler kann vom privaten Verkäufer die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Gebrauchtfahrzeug verlangen, wenn das verkaufte Fahrzeug entgegen den Vereinbarungen im Kaufvertrag weder unfall- noch nachlackierungsfrei ist. Das kann laut ARAG auch dann gelten, wenn der Händler das Fahrzeug vor Vertragsabschluss in der eigenen Werkstatt untersucht hat (OLG Hamm, Az.: 28 U 101/16).



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ARAG SE
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