Rente und Sozialhilfe: Ab 2030 ist die Hälfte betroffen

12 Jul

Pressemeldung der Firma Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.

Von der Altersarmut spricht man nicht gern, vor allem nicht in einem Wahljahr. Dennoch werde die Zahl derer, die ab dem Jahr 2030 zu ihrer Rente Sozialhilfe beziehen müssen, auf die Hälfte aller Rentner ansteigen, bemangelt der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD). Auch sei die private Vorsorge in vielen Fällen nutzlos.

Früher konnten sich arbeitende Menschen auf den „wohlverdienten Ruhestand“ freuen. Diese Zeiten sind in Zukunft aber vorbei: Von den Menschen, die ab dem Jahr 2030 in Rente gehen, wird demnach wohl jeder zweite von Altersarmut betroffen sein und mit Sozialleistungen aufstocken müssen.

Zwei wichtige Gründe gibt es, weshalb die Alten von Morgen auch die Armen von Morgen sind. Der DSD-Geschäftsführer Uwe Hoffmann: „Das Rentenniveau wird – wenn es wie bisher weiter abschmilzt – auf 43,5 % des Durchschnittslohns der gesamten Lebensarbeitszeit sinken. Außerdem machen die niedrigen Löhne weitere Schwierigkeiten. Eine hohe Zahl von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern, Mini-Jobbern und Selbständigen tragen ein immenses Armutsrisiko.“

Wer heute eine Rente über dem Grundsicherungsniveau bekommen möchte, müsste 40 Jahre lang ununterbrochen mindestens 2.100 Euro pro Monat verdienen. Viel zu wenig Arbeitnehmer, hätten eine private Altersvorsorge getroffen. Uwe Hoffmann: „Wenn allerdings immer wieder von der Riesterrente die Rede ist, muss man wissen, dass diese – wenn der Rentner von Morgen soziale Leistungen beziehen muss – als Einnahmen aufgerechnet wird und so gesehen nutzlos ist.“

Wer heute schon Hartz IV beziehen muss, sollte deshalb täglich seinem Jobberater „auf den Geist“ gehen und nach neuen gut bezahlten Stellen wegen der Rente fragen. Und natürlich wirklich jeden Bescheid, auch Sanktionsbescheide, prüfen lassen. Es geht um jeden Cent, der Ihnen sonst im Alter fehlen wird. Der DSD hilft dabei gern und kostenlos.



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Leider gibt es auch heute noch zahlreiche Fälle von Diskriminierung. Ausgrenzung und Benachteiligung von Menschen ist in Deutschland alltägliche Realität. Das Unrechtsbewusstsein bzw. die Sensibilität gegenüber dem Thema Diskriminierung ist in unserem Land, so zeigen Meinungsumfragen, bedauerlicherweise relativ schwach ausgeprägt. Unser Verein engagiert sich auch für Menschen, die auf Hilfe nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen sind. Wir unterstützen sie mit Rat und Tat und wollen so dazu beitragen, dass Berechtigten das Leben nicht noch zusätzlich erschwert wird.


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