Polizei muss auch kleine Bewerberinnen berücksichtigen

9 Aug

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Die Mindestgrößen bei der Polizei in NRW von 1,63 m für Frauen und 1,68 m für Männer sind unwirksam.  Das beschloss aktuell das zuständige Verwaltungsgericht Düsseldorf. Geklagt hatte eine Bewerberin für den gehobenen Polizeidienst. Ihr fehlten anderthalb Zentimeter an der offiziellen Mindestgröße – sie wurde daher nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Eine gewisse Körpergröße und körperliche Präsenz sei für die Arbeit bei der Polizei wichtig, argumentierte ein Sprecher des Landesamts für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten vor dem Verfahren. Er verwies dabei auf die zunehmende Respektlosigkeit gegenüber Polizisten. Das sah die Klägerin jedoch anders und hielt dagegen, dass die Mindestgrößen für Männer und Frauen je nach Bundesland höchst unterschiedlich sind. Dem folgten die Richter – das Land ist nun verpflichtet, die Frau in einem Auswahlverfahren zu testen. Laut ARAG Experten sind Mindestgrößen für Bewerber jedoch nicht zwingend ungültig. Vielmehr muss jeder Fall individuell entschieden werden (VG Düsseldorf, Az.: 2 K 7427/17).



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