„Keiner ist schneller“ – Schmerzmedikament darf mit dieser Aussage beworben werden
21 Aug
Die Werbeaussage "Keiner ist schneller" über ein Schmerzmedikament stellt laut Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf keine unzulässige Alleinstellungsbehauptung dar
Der Verbraucher verstehe diese Aussage nur so, dass das Arzneimittel zu den am schnellsten wirkenden Präparaten zähle.
Werbeaussage auf gerichtlichen Prüfstand mit unterschiedlichen Ergebnissen
Mit der Aussage „Keiner ist schneller“ wurde für ein Schmerzmittel geworben, das zu den Ibuprofen-Lysin-Präparaten gehört. Nachdem das Landgericht Düsseldorf diesen Slogan als irreführende Alleinstellungsbehauptung beurteilte, kam das OLG Düsseldorf im Berufungsverfahren zum gegenteiligen Ergebnis. Denn der Verbraucher verstehe die Aussage „Keiner ist schneller“ lediglich dahingehend, dass kein anderes Präparat schneller ist und das beworbene Arzneimittel zu den am schnellsten wirkenden Präparaten zählt. Den Gedanken, dass die Werbung eine Alleinstellung anpreist, habe der Leser nicht, so die OLG-Richter.
Studien belegen schnelle Wirkungsweise
Auch könne nicht festgestellt werden, dass diese Werbeaussage aus anderen Gründen falsch sei. Denn Studien ergaben, dass Ibuprofen-Lysin-Präparate, zu denen das im Fokus stehende Schmerzmedikament zählt, tatsächlich nach kurzer Zeit Schmerzen lindern und somit, was die Schnelligkeit betrifft, zu der Spitzengruppe der Schmerzpräparate gehören.
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