Krank ist krank ist krank
5 Sep
ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Arbeitnehmer nicht zum Personalgespräch erscheinen muss, wenn er krank ist. Generell gilt, dass der Chef nur dann Kontakt zum krankgeschriebenen Mitarbeiter aufnehmen darf, wenn ein Aufschub unmöglich ist, es aktuelle Veränderungen des Arbeitsplatzes gibt oder wenn der Kranke der Einzige ist, der über dringend benötigte Informationen verfügt. Persönlich im Betrieb erscheinen muss der Mitarbeiter dann aber in der Regel nicht. Im vorliegenden Fall hatte der Chef trotz Krankschreibung ein Personalgespräch angesetzt. Der vermeintlich dringende Grund: Die befristete Tätigkeit des kranken Mitarbeiters lief während der Arbeitsunfähigkeit aus. Als der Mann nicht erschien, folgte eine Abmahnung. Doch die hätte es nach Auskunft der ARAG Experten nicht geben dürfen, denn krank ist krank. Ein Personalgespräch hätte auch nach der Genesung geführt werden können (Bundesarbeitsgericht, Az.: 10 AZR 596/15).
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