Betreuung eigener Kinder für Elternunterhalt nicht relevant

14 Sep

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Wenn Eltern in einem Pflegeheim untergebracht werden müssen, dessen Kosten die eigenen Einkünfte übersteigen, sind nach Auskunft der ARAG Experten in der Regel die erwachsenen Kinder unterhaltspflichtig. Der Anteil, den die Kinder dabei zahlen müssen, richtet sich nach dem eigenen Einkommen. Einkommensmindernd wirkt der finanzielle Bedarf für den eigenen Nachwuchs. Nicht angerechnet wird nach Angaben der ARAG Experten hingegen dessen Betreuung. In einem konkreten Fall klagte eine alleinerziehende Mutter, die von ihrem Ex keinen Betreuungsunterhalt bekam, weil sie erwerbstätig war. Als sie für einen Teil der Heimkosten ihres Vaters aufkommen sollte, verlangte sie die Anrechnung der Betreuungsleistung für ihre eigenen Kinder. Doch ohne Erfolg. Ihr Anteil wurde nicht gemindert (Bundesgerichtshof, Az.: XII ZB 201/16).

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