Zeckenstich muss kein Dienstunfall sein
27 Okt
Im Falle einer Lehrerin wurde 2010 ein Zeckstich als Dienstunfall anerkannt. Im Fall eines Polizisten drei Jahre später nicht. Die ARAG Experten erläutern den Unterschied: Die Lehrerin hatte seinerzeit den Zeckenbiss umgehend gemeldet und lückenlos dokumentiert.... weiterlesen →