Neue Gentechnik: Vorsorgeprinzip und Wahlfreiheit haben Vorrang
3 Jul
Resolution gegen neue Gentechniken: Kommentar von Elke Röder
In den nächsten Wochen wird sich der Europäische Gerichtshof zur rechtlichen Einstufung neuer gentechnischer Verfahren äußern. Auf dieser Grundlage entscheiden EU-Kommission und EU-Mitgliedstaaten darüber, ob und wie sie diese künftig regulieren. Der Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V. hat heute gemeinsam mit anderen Verbänden eine Resolution an die europäischen und nationalen Politikvertreter adressiert: Die neuen gentechnischen Verfahren müssen nach dem Gentechnikgesetz reguliert werden!
Dazu der Kommentar von BNN-Geschäftsführerin Elke Röder:
„Die Verbraucherinnen und Verbraucher lehnen Gentechnik ab – auf dem Acker und auf dem Teller. Die Wirtschaft muss das akzeptieren und die Politik entsprechend handeln. Soweit die Theorie.
Derzeit erleben wir aber den Versuch, mit neuen gentechnischen Methoden wie Genom-Editing oder zielgerichteter Mutagenese das Gentechnik-Gesetz zu umgehen, ja auszuhebeln. Das muss verhindert werden! Denn es handelt sich zweifelsfrei um Gentechnik und niemand weiß, welche Auswirkungen die DNS-Veränderungen langfristig haben werden.
Verbraucherschutz gehört zu den grundlegenden Aufgaben der Politik. Politik hat den Auftrag, auch komplizierte Sachverhalte kompetent zu bewerten und so Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen beziehungsweise sie in die Lage zu versetzen, sich selbst, die Umwelt und die nachfolgenden Generationen zu schützen.
Das Vorsorgeprinzip hat Priorität. Die Wahlfreiheit der europäischen Konsumentinnen und Konsumenten hat Vorrang! Die neuen Gentechniken müssen reguliert werden!“
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Weiterführende Links
- Originalmeldung von Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V
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- [PDF] Pressemitteilung: Neue Gentechnik: Vorsorgeprinzip und Wahlfreiheit haben Vorrang