Ein Verstoß gegen Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kann nicht nach § 3a UWG abgemahnt werden - sagt zumindest das Landgericht Bochum in seiner Entscheidung vom 07.08.2018 (LG Bochum, Urt. v. 7. August 2018, Az. I-12 O 85/18).
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Zum Sachverhalt
Gegenstand des Verfahrens war der Streit zweier Internethändler, welche u.a. Druckerzeugnisse, Autokleber, Bürobedarf und Werbemittel an Verbraucher verkaufen. Am 01.06.2018 erfolgte seitens eines Händlers die Abmahnung gegen seinen...
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