Großvater haftet für Heilbehandlungskosten nach Grillunfall
21 Nov
Nach einem Grillunfall muss ein Großvater die Heilbehandlung seines Enkels mit Kosten von knapp 50.000 Euro bezahlen. Der Vierjährige stand direkt neben dem Grill, als sein Opa mit einem flüssigen Grillanzünder das Durchglühen der Kohle beschleunigen wollte. Dabei war es zu einem „explosiven Aufflammen“ gekommen, wodurch der Junge Verbrennungen zweiten Grades erlitt. Er musste einen Monat im Krankenhaus bleiben und anschließend noch ein Jahr lang regelmäßig ambulant versorgt werden. Die Krankenkasse verlangte vor Gericht die Erstattung der Heilbehandlungskosten. Der Großvater hatte sich gegen die Klage gewehrt und argumentiert, es habe sich um einen Unglücksfall gehandelt, da beim Spritzen des Brandbeschleunigers auf die glühende Kohle der Sicherheitsverschluss unerwartet abgesprungen sei. Damit habe er nicht rechnen können. Schließlich habe auch die Staatsanwaltschaft Bonn die Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen ihn wegen geringer Schuld eingestellt. Das Gericht sah die Verantwortung jedoch beim Großvater. Er hätte dafür sorgen müssen, dass der Junge einen gehörigen Abstand zur Gefahrenquelle hält. Die Kammer entschied zudem, dass der 52-Jährige auch für alle zukünftigen Krankenkosten aufkommen muss, die noch aus dem Unfall entstehen könnten, so die ARAG Experten (Az.: 2 O 20/18).
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560