Beleidigung innerhalb der Familie
6 Feb
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Innerhalb des engsten Familienkreises besteht ein ehrschutzfreier Raum, der es ermöglicht, sich frei auszusprechen, ohne gerichtliche Verfolgung befürchten zu müssen („beleidigungsfreie Sphäre“). Dies gelte auch für Äußerungen (hier: Misshandlungsvorwurf) in WhatsApp-Nachrichten. ARAG Experten verweisen auf das Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 17.01.2019 (Az.: 16 W 54/18).
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