Gewalttätige Videospiele – Eltern können Sorgerecht verlieren
14 Mai
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Eltern sicherstellen müssen, dass ihre minderjährigen Kinder keinen Zugang zu Videospielen mit jugendgefährdenden Inhalten haben. Ansonsten machen sie sich der Kindeswohlgefährdung schuldig. Im schlimmsten Fall droht dann die Beschränkung oder sogar der Entzug des elterlichen Sorgerechts. In einem konkreten Fall hatten Eltern ihrem zehnjährigen Sohn erlaubt, gewalttätige Konsolenspiele zu spielen, die erst ab 18 Jahren freigegeben waren. Das Argument: Auch gleichaltrige Freunde spielten nicht für Minderjährige freigegeben Spiele. Bei einem Verbot würde der eigene Sohn womöglich ausgegrenzt und zum Außenseiter. Doch die Richter sahen das als Verletzung der Aufsichtspflicht an und untersagten es den Eltern, ihrem Zehnjährigen weiterhin den Zugang zu solchen Spielen zu ermöglichen (Amtsgericht Bad Hersfeld, Az.: 63 F 290/17 SO).
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