Diesel-Urteil: Daimler muss zahlen
7 Aug
Landgericht Stuttgart verurteilt den Fahrzeughersteller wegen GLC 250
Am 30.07.2019 hat die 7. Kammer des Landgerichts Stuttgart die bisher ergangene Rechtsprechung der 23. Kammer in einem weiteren Fall bestätigt und die Daimler AG wegen eines GLC 250 zur Zahlung von Schadensersatz i.H.v. € 47.024,76 verurteilt. Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Entscheidungen, in denen festgestellt wurde, dass Daimler in seinen Motoren unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hat. Hinzu kommt, dass auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Kraftfahrtbundesamt Verfahren eingeleitet haben.
Zum Hintergrund: Es geht zum einen um so genannte „Thermofenster“. Das heißt, bei Außentemperaturen im Bereich dieser „Thermofenster“ wird bei den betroffenen Motoren von Daimler die Abgasreinigung zurückgefahren. Dies wiederum hat zur Folge, dass die Dieselfahrzeuge mehr gesundheitsschädliche Stickoxide ausstoßen. Die Daimler AG behauptet, dass die Abschaltung der Abgasreinigung legal und notwendig sei, um den Motor zu schützen. Das Landgericht Stuttgart hat in dem jetzt entschiedenen Fall offen gelassen, ob es dieser Argumentation folgt. Denn jedenfalls hinsichtlich des SCR-Katalysators sei von einer unzulässigen Abschalteinrichtung auszugehen.
„Das Landgericht Stuttgart sieht in der massenhaften Verbauung von Motoren mit unzulässiger Abschalteinrichtung eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung der Käufer.“ sagt Rechtsanwalt Franz Braun, Partner in der Kanzlei CLLB, die das Verfahren geführt hat. Betroffen sind neben dem GLC 250 auch andere Modelle des Fahrzeugherstellers. „Wir führen derzeit an die hundert Klageverfahren“ sagt Braun. Medienberichten zufolge klagt das Landgericht bereits über eine massive Überlastung aufgrund der Vielzahl der Verfahren.
CLLB Rechtsanwälte vertreten deutschlandweit bereits fast tausend Diesel-Kunden gegen den Volkswagen Konzern und die Daimler AG.
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