Makler: Kein Geld wegen falscher Auskunft
21 Aug
Pressemeldung der Firma ARAG SE
                Informiert der Makler einen Kaufinteressenten über Tatsachen, die für die Kaufentscheidung wesentlich sind, infolge einer unzureichenden Organisation der Abläufe in seinem Büro leichtfertig falsch, kann er seinen Anspruch auf Vergütung verlieren. ARAG Experten verweisen auf den entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz. Damit wurde die Rechtsansicht des Landgerichts Mainz bestätigt, das die Klage eines Maklers auf Zahlung seines Lohns für den vermittelten Vertragsabschluss abgewiesen hatte (Az.: 2 U 1482/18, IBRRS 2019, 2053).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie den aktuellen Beschluss des OLG Koblenz.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber
                (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des
                Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber
                Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder
                Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen
                Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung
                von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen
                Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer
                Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.
                Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses
                Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die
                Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.
                    
