Sture Mieter haben kein Recht auf Mietminderung
4 Sep
In der Regel können Mieter die Miete mindern, wenn die Wohnung Mängel ausweist. Doch sie sind verpflichtet, dem Vermieter und auch Handwerkern den Zutritt zur Wohnung zu gewähren, um die Mängel zu begutachten und zu beseitigen. In einem konkreten Fall verweigerte ein Mieter seiner neuen Vermieterin und Eigentümerin, die bereits länger bestehenden Mängel in der Dachgeschosswohnung, in der er seit 20 Jahren lebte, in Augenschein zu nehmen und zu beseitigen. Er befürchtete, dass dadurch Beweise verloren gingen, die er für den laufenden Rechtsstreit mit der Vorbesitzerin der Wohnung benötigte. Gleichzeitig behielt er weiterhin einen Teil der Miete ein. Dies ließ sich die neue Eigentümerin nicht gefallen und kündigte dem sturen Mieter wegen Zahlungsverzugs. Nach Ansicht der ARAG Experten zu Recht. Denn gleichzeitig Miete zurückhalten und Mängel nicht beseitigen lassen, geht nicht! Und um Beweise zu sichern, hätten Fotos und Zeugenaussagen genügt. Zumal das Verfahren schon lief (Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 12/18).
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