Umsatzbeteiligung wird bei Elterngeld berücksichtigt

11 Dez

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die Rechte von Müttern gestärkt, die neben ihrem Angestelltengehalt monatliche Umsatzbeteiligungen erhalten. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung, wonach monatliche Umsatzbeteiligungen zu einem höheren Elterngeld führen (Az.: L 2 EG 7/19).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen.



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