Motor laufen lassen verboten
10 Jan
Pressemeldung der Firma ARAG SE
ARAG Experten weisen darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, den Motor seines stehenden Fahrzeugs laufen zu lassen, um es im Winter mit der Heizung vorzuwärmen oder im Sommer mit der Klimaanlage herunter zu kühlen. Es stellt sogar eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung dar. Danach sind unnötiger Lärm – wie etwa lautes Türenschlagen – und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht dafür eine Strafe von 10 Euro vor.
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