Wirksame Mieterhöhung trotz falscher Wohnfläche
12 Feb
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Mieter können an eine Mieterhöhung gebunden sein, obwohl ihre Wohnung in Wirklichkeit kleiner ist als vom Vermieter bislang zugrunde gelegt. Die höhere Miete sei auch bei falscher Rechengrundlage zumutbar, solange sie unter der ortsüblichen Vergleichsmiete bleibe, entschied nach Auskunft der ARAG der Bundesgerichtshof (Az.: VII ZR 234/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH .
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