Explodierende E-Zigarette ist kein Arbeitsunfall
11 Mrz
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Explodiert der Ersatzakku einer E-Zigarette wegen des Kontaktes mit einem Dienstschlüssel in der Hosentasche, ist dies kein Arbeitsunfall. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Sozialgericht Düsseldorf entschieden. Entscheidend für die Brandgefahr sei allein der E-Zigaretten-Akku, dessen Mitführen dem persönlichen Verantwortungsbereich zuzuordnen ist (Az.: S 6 U 491/16).
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