Einschätzung trifft VW und andere Hersteller – Ausnahmen nur im engen Rahmen zulässig – Urteil des EuGH wird erwartet (Az.: C-693/18)
Abschalteinrichtungen, die dazu führen, dass die Grenzwerte beim Emissionsausstoß überschritten werden, sind unzulässig. Das stellte EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihrem Schlussantrag am 30. April unmissverständlich klar. Folgen die Richter...
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