Sachsen-Anhalt: Kein Mindestabstand in Grundschulen
2 Sep
Pressemeldung der Firma ARAG SE
In Grundschulen in Sachsen-Anhalt darf der Mindestabstand von 1,50 Meter, der Corona-bedingt an weiterführenden Schulen gilt, unterschritten werden. Nach Auskunft der ARAG Experten gilt diese Ausnahme, da an Grundschulen zwar in voller Klassenstärke, dafür aber mit einer festen Lehrkraft unterrichtet wird. Eine konkrete Gefährdung von Schülern und Lehrern bei Unterschreitung des Mindestabstands sei nach richterlicher Ansicht nicht eindeutig erwiesen (Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (Az.: 3 R 111/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OVG Sachsen-Anhalt .
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