Kanzlei Mingers. erhebt Klage gegen Wirecard-Beteiligte!
5 Okt
Die Kanzlei Mingers. hat eine Musterfeststellungsklage gegen Wirecard und andere Beteiligte eingereicht Damit ist der erste Schritt dafür getan, dass Betroffene endlich entschädigt werden!
Seit Monaten zieht sich der Wirecard-Skandal nun schon hin. Die Geschädigten sind ganz klar die Aktionäre – und es lohnt sich für das verlorene Geld zu kämpfen, findet Rechtsanwalt Markus Mingers (https://www.mingers.law): „Wer ist da nicht frustriert? Viele Leute haben ihr Kindergeld investiert, haben weitaus mehr investiert, haben ihr halbes Vermögen verloren, im Vertrauen darauf, dass Wirecard das deutsche Tech-Unternehmen der Zukunft wird.“ Die Kanzlei Mingers. hat daher Klage gegen den Zahlungsdienstleister und das ehemalige Dax-Unternehmen Wirecard erhoben.
Mingers. setzt sich für die Geschädigten ein
Um die gleichgelagerten Rechte von bisher über 1000 Mandanten der Kanzlei zu bündeln und somit einen Musterentscheid zu erwirken, hat die Kanzlei von einzelnen Mandanten ein Musterverfahren beantragt. Das erwartete Ende dieses Musterverfahrens wird vermutlich Ende Oktober sein, sodass dann die Einzelklagen effizient und zeitoptimiert entschieden werden können.
Beim zuständigen Landgericht München I. wurden bereits Klagen auf Ersatz von Kursdifferenzschäden i.S.d. §97 WpHG gegen die Wirecard AG eingereicht.
Bisher eingereichte Strafanzeigen richten sich gegen den Wirtschaftsprüfer Ernst & Young, dabei explizit gegen zwei amtierende sowie einen ehemaligen Abschlussprüfer. Außerdem hat die Kanzlei Mingers. für ihre Mandanten Strafanzeige gegen den Wirecard Vorstand gestellt, Grundlage dafür ist der Verdacht auf Marktmanipulation. Gegen Markus Braun, ehemaliger Konzernchef der Wirecard AG, sowie gegen Jan Marsalek, ehemals im Vorstand der Wirecard AG, liegt der Verdacht der Bilanzfälschung und Marktmanipulation vor, was die Erstattung der Strafanzeige begründet.
„Das summiert sich dann schon zu einer ordentlichen Schadenssumme, die man dann geltend machen kann“, so Markus Mingers (https://www.mingers.law/).
Rechtlicher Ausblick für Geschädigte
Für die Geschädigten gibt es aber nun eine aussichtsreiche Perspektive. „Wir haben eine Lösung gefunden für alle Geschädigten. Uns ist es gelungen, Investoren zu finden, die im Rahmen einer Prozessfinanzierung den Wirecard-Geschädigten das Risiko abnehmen“, erklärt Markus Mingers (https://www.mingers.law). Als Prozessfinanzierer kommt die Advofund GmbH auf, eine Projektgesellschaft, die zum Zweck der Finanzierung der Prozesskosten von geschädigten Wirecard-Anlegern gegründet wurde. Im Falle des Gewinns können Aktionäre somit bis zu 70 Prozent ihrer Verluste zurückbekommen.
Auch die Ansprüche gegenüber der BaFin werden derzeit geprüft und eine weitere Klage in Erwägung gezogen. Grundlage dafür ist, dass es bereits in der Vergangenheit Hinweise auf Unstimmigkeiten im betroffenen ehemaligen Dax-Unternehmen Wirecard gab, denen die BaFin jedoch nicht hinreichend nachgegangen ist. Der Bilanzbetrug wurde mit einem minimalen Aufwand überprüft, woraus sich der Verdacht auf Verschleppung eines Verfahrens ergibt. Auch hier prüft die Kanzlei Mingers. nun die Aussichten einer möglichen Klage. „Ich empfehle auf jeden Fall, einfach unser Formular auszufüllen, dann überprüfen wir kostenlos Ihre Ansprüche“, rät Markus Mingers (https://www.mingers.law).
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