Und noch eine Verurteilung für Daimler am Landgericht Stuttgart
29 Okt
Mercedes GLK 200 CDI BlueEfficiency mit illegaler Abschalteinrichtung / Dr. Stoll & Sauer rät zur Klage
Die Verurteilungen der Daimler AG im Diesel-Abgasskandal gehen weiter. Das Landgericht Stuttgart hat den Autobauer am 10. Oktober 2020 erneut aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist die verbraucherfreundliche Wende vor Gericht im Daimler-Skandal damit weiter vorangeschritten. Mit dem Oberlandesgericht Naumburg hatte am 18. September 2020 erstmals ein Gericht der Berufungsinstanz den Autobauer nach § 826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die Kanzlei rät daher betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür ihren kostenlosen Online-Check. Die Verbrauchersozietät gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und mit dem Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.
Am Heimatgericht Stuttgart beginnt Daimler zu verlieren
Die Daimler AG muss nach dem aktuellen Urteil der 26. Zivilkammer am Landgericht Stuttgart den streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLK 200 CDI Blue Efficiency mit dem Motor OM 651 Euro 5 zurücknehmen und dem Kläger 26.268,13 Euro erstatten (Az. 26 O 254/19). Zu dem Fahrzeug lag ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts KBA vor. Ein Software-Update wurde bereits in die Motorsteuerung aufgespielt. Hier nun die wichtigsten Fakten zum Verfahren im Stuttgarter Urteil:
Die Klägerpartei erwarb das Fahrzeug am 4. Juni 2018 bei einem Gebrauchtwagenhändler zum Preis von 28.950 Euro. Das Fahrzeug der GLK-Klasse verfügt über einen Motor vom Typ OM 651 (Euro 5) und soll mit verschiedenen Abschalteinrichtungen zum Einsatz gekommen sein. Die Abgasrückführung (AGR) wird temperaturabhängig gesteuert. Mit Hilfe einer sogenannten Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung werden die EU-Abgasgrenzwerte im Normalbetrieb auf der Straße nicht eingehalten. Das Fahrzeug erkenne damit, ob es sich auf dem Prüfstand befinde oder nicht. Am 14. Juni 2019 wurde die Beklagte aufgefordert, das Fahrzeug zurückzunehmen.
Das Diesel-Fahrzeug unterlag einem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt.
Das Gericht folgte in seinem Urteil letztlich dem Kläger. Daimler muss das Fahrzeug zurücknehmen. Der Kläger hat ein Fahrzeug erworben, das er so nicht kaufen wollte, und daher einen Schaden erlitten. Daimler ist aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB wegen der Verwendung der Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung im Abgaskontrollsystem gegenüber dem Kläger haftbar.
Daimler beteuerte, dass die temperaturabhängige Abgasregulierung zum Schutz des Motors erfolgte. Die Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung ist auf dem Prüfstand und im Straßenverkehr aktiviert.
Den erfolgten Rückruf durch das KBA wertete die Kammer als Hinweis, dass die Behauptungen der Verbraucherseite zur Abschalteinrichtung nicht ins Blaue hinein erfolgten. Daimler hingegen habe die Prüfstandfunktion nicht hinreichend bestritten und keine substantiierten Angaben darüber gemacht. Hinzu kommt, dass Daimler den Rückrufbescheid des KBA dem Gericht nicht vorgelegt hat.
Das Fahrzeug entspricht aus Sicht des Gerichts nicht der Norm im Sinne der Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007. Die Motorsteuerungsfunktion, die die NOx-Emissionen durch eine prüfstandbezogene Steuerung zum Beispiel der Kühlmitteltemperatur nur auf dem Prüfstand optimiert, stelle eine unzulässige Abschaltvorrichtung dar. Das Fahrzeug ist für das Landgericht mangelhaft.
Die Kammer bezog sich in ihrer Urteilsbegründung explicit auf die Schlussanträge der Generalanwältin Eleanor Sharpston, die diese in einem VW-Verfahren am 30. April 2020 am Europäischen Gerichtshof vorgetragen hatte (Az. C-693/18). Für Sharpston stellt „eine Vorrichtung, die einen beliebigen Parameter (…) ermittelt, um bei diesen Verfahren die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems zu aktivieren (…) und somit die Zulassung des Fahrzeugs zu erlangen, eine „Abschalteinrichtung“ dar.“ Sie macht auch klar, dass die Ausnahmen zu Schutz des Motors eng ausgelegt werden müssen. Verschleiß oder Verschmutzung des Motors rechtfertigen keine Ausnahme. Die Kammer folgte dieser Argumentation.
Das Gericht kritisierte die Vorgehensweise von Daimler, über Jahre hinweg das eigene Gewinnstreben über die Gesundheit der Bevölkerung gestellt zu haben. Zudem sei auch die Umwelt zu Schaden gekommen. Auch könne sich Daimler nicht darauf berufen, die Abschalteinrichtung sei in vertretbarer Rechtsauffassung zulässig, und der Konzern habe daher nicht sittenwidrig gehandelt. Dem widersprach das Gericht. Die besondere Sittenwidrigkeit gründet sich auf die systematische und langfristige Täuschung von Behörden und Verbrauchern. Das Gewinnstreben sei über allem gestanden.
Der Käufer muss sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Das Gericht schätzte die Gesamtlaufleistung des GLK auf 228.200 Kilometer.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG hält Trendwende an
Die juristischen Entwicklungen der vergangenen Monate zeigen für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr, dass die Daimler AG vor Gericht in die Defensive gerät und die Chancen der Verbraucher, die Verfahren zu gewinnen, derzeit enorm ansteigen. Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Abgaskontrollsystem des Motors in ihrem Wert gemindert. Die Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.
Die Kanzlei hat bereits mehrere positive Urteile gegen die Daimler AG in erster Instanz erstritten:
Landgericht Stuttgart – 9. Oktober 2020 – Az. 14 O 89/20
Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2020 – Az. 19 O 108/19
Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2020 – Az. 19 O 109/18
Landgericht Stuttgart – 08. Mai 2020 – Az. 14 O 74/20
Landgericht Freiburg – 13. März 2020 – Az. 8 O 71/19
Landgericht Oldenburg – 13. Februar 2020 – Az. 16 0 2884/18
Landgericht Stuttgart – 16. Januar 2020 – Az. 27 O 40/19
Landgericht Stuttgart – 24. Oktober 2019 – Az. 20 O 73/19
Thermofester im Visier des Europäischen Gerichtshofs
An deutschen Gerichten werden für die Daimler AG im Diesel-Abgasskandal die Zeiten rauer. Wie kam es zu dieser verbraucherfreundlichen Wende?
Temperaturabhängig gesteuerte Abschalteinrichtungen wie das von Daimler in den Mercedes-Modellen verwendete Thermofenster sind vor dem Europäischen Gerichtshof EuGH am 30. April 2020 in Schlussanträgenals unzulässig bezeichnet worden. Mit dem Urteil wird in diesem ersten europäischen VW-Verfahren noch in diesem Jahr gerechnet.
Auch der BGH hat mit seinem Beschluss vom 28. Januar 2020 (Az. VIII ZR 57/19) den Druck auf Daimler erhöht. Der BGH bemängelte, dass das Oberlandesgericht Celle (Az. 7 U 263/18) kein Gutachten eingeholt hat, um zu klären, ob die Daimler AG das Abgaskontrollsystem im Motor OM 651 mit einer Abschalteinrichtung manipuliert hat oder nicht. Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen Mercedes können von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden. Es reicht, wenn der klagende Verbraucher seine Argumente schlüssig vorträgt und nicht bis ins kleinste Detail ausführt. Schließlich könne er nicht detailliert wissen, wie ein Motor funktioniere. Gutachten über die Abgasreinigung könnten in wichtigen Fragen Abhilfe schaffen.
Die Daimler AG äußert sich bisher vor Gericht in der Regel höchst vage zu den gegen sie gemachten Vorwürfen und verweist in der Regel auf Betriebsgeheimnisse, die sie vor Gericht nicht preisgeben möchte. Auch wird der Vortrag des Klägers pauschal als unbegründet zurückgewiesen – ohne die Abweisung genauer auszuführen.
Das unkooperative Verhalten vor Gericht hat übrigens auch der BGH in seinem ersten Urteil in einem VW-Verfahren am 25. Mai 2020 bemängelt (Az. VI ZR 252/19). Die Autobauer können sich jetzt nicht mehr mit dem Hinweis auf Betriebsgeheimnisse vor Aussagen drücken.
Welche Modelle sind im Abgasskandal von Daimler verwickelt?
18 Rückrufe in einem Jahr. Um den Überblick nicht zu verlieren, listet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer alle im Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge mit den unterschiedlichsten Motoren auf:
OM640
A 160 CDI
A 180 CDI
A 200 CDI
B 180 CDI
B 200 CDI
OM642
C 350 CDI
C 350 CDI BlueEFFICIENCY
CLS 350 BlueTEC
CLS 350 BlueTEC 4MATIC
CLS 350 CDI
CLS 350 CDI BlueEFFICIENCY
E 280 CDI
E 300 BlueTEC
E 300 CDI BlueEFFICIENCY
E 350 BlueTEC
E 350 CDI BlueEFFICIENCY
G 280 CDI
G 300 CDI
G 350 d
GL 350 BlueTEC
GL 350 CDI BlueEFFICIENCY
GL 350 d
GLC 350 d
GLE 350 d Coupé
GLK 350 CDI
GLK 350 CDI BlueEFFICIENCY
ML 280 CDI
ML 300 CDI BlueEFFICIENCY
ML 350 BlueTEC
R 280 CDI
R 300 CDI
R 300 CDI BlueEFFICIENCY
R 350 CDI
S 350 BlueTEC
S 350 d
S 350 BlueTEC 4MATIC
S 350 d 4MATIC
Sprinter 218 CDI/318 CDI/418 CDI/518 CDI
Sprinter 219 BlueTEC/319 BlueTEC/519 BlueTEC
Sprinter 219 CDI/319 CDI/419 CDI/519 CDI
Viano 3.0 CDI/Vito 120 CDI
OM651
A 180 CDI
A 180 CDI BlueEFFICIENCY
A 200 CDI
A 200 CDI BlueEFFICIENCY
A 200 d
A 220 CDI
A 220 CDI BlueEFFICIENCY
A 220 d
B 180 CDI
B 180 CDI BlueEFFICIENCY
B 200 CDI
B 200 CDI BlueEFFICIENCY
B 200 d
B 220 CDI
B 220 CDI BlueEFFICIENCY
B 220 d
C 180 CDI
C 180 CDI BlueEFFICIENCY
C 200 CDI
C 200 CDI BlueEFFICIENCY
C 200 d (mit autom. Getriebe)
C 220 BlueTEC
C 220 BlueTEC BlueEFFICIENCY Edition
C 220 CDI
C 220 CDI BlueEFFICIENCY
C 220 d
C 220 d BlueEFFICIENCY Edition
C 250 BlueTEC
C 250 CDI
C 250 CDI BlueEFFICIENCY
C 250 d
C 300 BlueTEC HYBRID
C 300 h
CLA 200 CDI
CLA 200 d
CLA 220 CDI
CLA 220 d
CLS 220 BlueTEC
CLS 250 BlueTEC
CLS 250 CDI
CLS 250 CDI BlueEFFICIENCY
E 200 BlueTEC
E 200 CDI
E 200 CDI BlueEFFICIENCY
E 220 BlueTEC
E 220 BlueTEC BlueEFFICIENCY
E 220 CDI
E 220 CDI BlueEFFICIENCY
E 220 CDI BlueEFFICIENCY Edition
E 220 CDI Edition
E 250 BlueTEC
E 250 CDI
E 250 CDI BlueEFFICIENCY
E 300 BlueTEC HYBRID
GLA 200 CDI
GLA 200 d
GLA 220 CDI
GLA 220 d
GLC 250 d
GLK 200 CDI BlueEFFICIENCY
GLK 220 BlueTEC
GLK 220 CDI
GLK 220 CDI BlueEFFICIENCY
GLK 250 BlueTEC
GLK 250 CDI BlueEFFICIENCY
ML 250 BlueTEC
S 250 CDI BlueEFFICIENCY
S 300 BlueTEC HYBRID
SLK 250 CDI
SLK 250 CDI BlueEFFICIENCY
SLK 250 d
Sprinter 210 BlueTEC/310 BlueTEC/510 BlueTECa
Sprinter 210 CDI/310 CDI/510 CDI
Sprinter 213 BlueTEC/313 BlueTEC/413 BlueTEC/513 BlueTEC
Sprinter 213 CDI/313 CDI/513 CDI
Sprinter 216 BlueTEC/316 BlueTEC/416 BlueTEC/516 BlueTEC
Sprinter 216 CDI/316 CDI/416 CDI/516 CDI
V 220 CDI/Vito 116 CDI
V 250 BlueTEC/Vito 119 BlueTEC
Viano 2.0 CDI/Vito 113 CDI
Viano 2.2 CDI/Vito 116 CDI
Vito 110 CDI
OM622
C 180 BlueTEC
C 180d
C 200 BlueTEC
C 200d
OM626
Marco Polo
Vito
Vito Tourer
OM607
A-Klasse
B-Klasse
Citan
CLA
GLA
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