Müssen Internethändler über Herstellergarantien informieren?

17 Feb

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Der Europäische Gerichtshof muss nach Auskunft der ARAG Experten klären, inwieweit Internethändler Verbraucher ausführlich über Herstellergarantien für die angebotenen Produkte informieren müssen. In dem zu entscheidenden Fall hatte der Online-Händler lediglich mit einem Link auf spärliche Garantieangaben des Herstellers verwiesen (Az.: I ZR 241/19).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH .



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