Rundfunkgebühr wird rückwirkend erhöht

5 Aug

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Nach langer Blockade durch ein Veto Sachsen-Anhalts hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Rundfunkbeitrag erhöht werden darf. Nach Auskunft der ARAG Experten steigt der Beitrag damit vorläufig um 86 Cent auf 18,83 Euro. Und zwar rückwirkend zum 20. Juli 2021. Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und wird pro Wohnung erhoben.



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