Bußgeld für „Dooring“ verdoppelt
10 Nov
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Durch achtloses Öffnen der Fahrertür ihres am Straßenrand parkenden Wagens gefährden Autofahrer vor allem Radler, die – wenn Radwege fehlen – in der Regel auf der Straße fahren müssen. Daher sieht der neue Bußgeldkatalog, der gestern in Kraft trat, nach Auskunft der ARAG Experten nun ein doppelt so hohes Bußgeld von 40 Euro vor. Wenn es bei diesem sogenannten „Dooring“ auch noch zur Sachbeschädigung kommt, werden 50 Euro fällig.
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