Rückzahlung der Reservierungsgebühr
10 Nov
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Wird eine Gebühr zur Reservierung einer Immobilie gezahlt, besteht ein sogenannter bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch, wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Köln entschieden und im konkreten Fall dem Kläger einen Anspruch auf Rückzahlung der Reservierungsgebühr von 10.000 Euro zuzüglich Verzugszinsen zugestanden (Az.: 2 O 292/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LG Köln .
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