BGH bestätigt trotz Verjährung Schadensersatzansprüche im VW Abgasskandal: Der Restschadensersatz – Joker sticht unter drei einfachen Bedingungen
2 Mrz
Hunderttausende Betroffene können auch 2022 noch klagen
Der Bundesgerichtshof hat in zwei der aktuell wichtigsten Diesel-Urteile rund um den Skandalmotor EA189 am 21.02.2022 entschieden, dass Verbrauchern bei Neuwagengeschäften ein Anspruch auf sog. Restschadensersatz zusteht. Die Voraussetzungen für diesen Entschädigungsanspruch sind simpel und damit in hunderttausenden Abgasfällen erfüllt. „Die Urteile des BGH sollten nun auch die letzten Zweifelnden dazu bewegen, kein Geld zu verschenken, sondern VW umgehend in die Haftung zu nehmen“, meinen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.
Der Bundesgerichtshof entschied mit seinen Urteilen vom 21.02.2022, VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21, dass Besitzer eines vom Dieselskandal betroffenen VWs bei Neuwagengeschäften weiterhin Anspruch auf finanzielle Entschädigung gemäß dem sog. Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug von VW direkt oder von einem Händler erworben wurde. Damit ist die Volkswagen AG auch dann zur vollumfänglichen Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, wenn der Anspruch wegen sittenwidriger Schädigung bereits verjährt ist. „Ebenso wie im Zusammenhang mit dem berühmten Widerrufsjoker bei Verbraucherdarlehen bestätigte der BGH quasi einen Restschadensersatz – Joker in den Dieselfällen, den Betroffene immer dann ziehen können, wenn VW die Einrede der Verjährung erhebt“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann.
Drei einfache Voraussetzungen des Restschadensersatz – Jokers
Der Joker sticht unter denkbar einfachen Voraussetzungen:
Fahrzeug verfügt über einen EA189 Motor
Kauf erfolgte vor dem 20.09.2015 als Neufahrzeug (ein ggf. danach erfolgter Verkauf ändert nichts an dem Anspruch)
Kauf (ggf. auch Zahlung des Kaufpreises) ist nicht länger als 10 Jahre her (Berechnung auf den Tag genau)
Fristen auch beim Restschadensersatz – Joker zu beachten
Wichtig ist: Der Restschadensersatzanspruch gegenüber Volkswagen kann nicht grenzenlos geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist beträgt hier zehn Jahre. Die Frist wird taggenau ab dem Tag des Erwerbs berechnet, wobei nach der Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte auch ein Abstellen auf die – teils spätere – Kaufpreiszahlung juristisch gut vertretbar ist. Wenn beispielsweise jemand ein betroffenes Auto am 15.03.2012 gekauft hatte, muss er spätestens am 15.03.2022 Klage einreichen, um nicht doch noch leer auszugehen.
Es ist daher dringend zu empfehlen, jetzt zu handeln. Der Weg ist bei Neuwagengeschäften nach den beiden Urteilen des BGH vom 21.02.2022 frei. Nach den klaren Ausführungen des BGH ist der Restschadensersatzanspruch auch nicht auf den durch VW erzielten Gewinn beschränkt. Es verhält sich stattdessen wie beim eigentlichen Schadenersatz nach § 826 BGB. Geschädigte haben einen Anspruch auf Erstattung des vollen Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer gegen Rückgabe des Autos. Jeder Erwerber eines Volkswagen Neufahrzeuges sollte sich daher beraten und seine Ansprüche berechnen lassen. „Es geht hier meist um mehrere Tausend Euro, die Betroffene letztlich verschenken, wenn sie nichts unternehmen“, weiß Rechtsanwalt Göpfert aus der Praxis zu berichten.
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