Reise: Keine Haftung für Unannehmlichkeiten
13 Apr
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Ein Reiseunternehmen haftet nicht für bloße Unannehmlichkeiten und Verletzungen der (Pauschal-)Reisenden, die sich durch das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht haben. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Köln, mit der die Klage eines Ehepaares abgewiesen wurde, das unter anderem den Service seines Hotels auf Mauritius beanstandet hatte. Außerdem hatte sich die Ehefrau bei einem Bootsausflug das Handgelenk gebrochen (Az.: 32 O 334/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Entscheidung des LG Köln.
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