Keine Leistung wegen „Nachtrunk“
4 Mai
Kommt es zu einem Unfall, ist eine Kfz-Versicherung darauf angewiesen, von ihrem Versicherungsnehmer umfassend über den Hergang informiert zu werden. Verstößt der Versicherungsnehmer gegen diese Obliegenheit, kann dies im Einzelfall dazu führen, dass die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit ist. Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Braunschweig zu Lasten eines Versicherungsnehmers entschieden, der sich nach einem Unfall vom Unfallort entfernt und anschließend behauptet hatte, die von der Polizei später festgestellte hohe Blutalkoholkonzentration beruhe auf einem „Nachtrunk“.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Pressemitteilung des OLG Braunschweig .
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