Kein Schmerzensgeld wegen Quarantäne

8 Jun

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Eine Quarantäne-Anordnung wegen des Kontakts mit einer positiv auf das Corona-Virus getesteten Person begründet keine Amtshaftungsansprüche gegenüber dem Staat. Hierauf hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Oldenburg in zwei Fällen hingewiesen und Schmerzensgeldansprüche der Betroffenen verneint. Die Quarantäne sei angesichts der pandemiebedingten schwerwiegenden Gefahren für die Gesellschaft als geringfügiges Opfer hinzunehmen (Az.: 6 U 15/22 und 6 U 12/22).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Pressemitteilung des OLG Oldenburg .



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