Hacker erbeuten Kundendaten bei Sixt
21 Jul
CLLB Rechtsanwälte unterstützt die betroffenen Kunden
Das Unternehmen Sixt informierte am 23.06.2022 einige seiner Kunden darüber, dass es zu einem Datendiebstahl gekommen ist. Es wären sensible Daten wie Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse und offenbar Dateien mit Bezahlmethoden und Führerscheinnummern betroffen.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die auf Verbraucher- und Datenschutzrecht spezialisierte ist, wurde von Geschädigten kontaktiert, deren Kundendaten bei dem Carsharing und Autovermieter Sixt gehackt worden waren.
Abgegriffene Kundendaten werden unter anderem im Darknet illegal angeboten. Betroffene Personen drohen Opfer von Identitäts- und Computerbetrügen mit finanziell unabsehbarem Ausmaß zu werden. Unternehmen sind daher nach den Regelungen der europaweit geltenden DSGVO gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Daten dem aktuellen Stand der Technik entsprechend zu sichern und über Datenschutzverletzungen unverzüglich zu informieren.
Betroffene, deren Daten durch einen Verstoß gegen die DSGVO in kriminelle Hände geraten sind, haben Ansprüche auf Schadensersatz. Die Höhe des Schadensersatzes bemisst die aktuelle Rechtsprechung auch auf Grundlage eines Betrages, welcher nach den Regelungen zu der DSGVO auf das Unternehmen abschreckend wirken muss und spricht Schadensersatzsummen von bis zu € 5.000,00 zu.
Sollten Sie von einem Datenleck bei einem Unternehmen betroffen sein, lohnt es sich daher Ihre Ansprüche durch eine auf IT- und Datenschutzrecht spezialisierte Kanzlei prüfen zu lassen. So verurteilte das LG München kürzlich ein Unternehmen aufgrund eines Datenlecks auf Schadensersatz in Höhe von € 2.500,00. Verbraucher müssen es nicht hinnehmen, dass ihre Daten unzureichend gesichert und von Kriminellen missbraucht werden. CLLB-Rechtsanwälte stehen von Datenleck betroffenen Verbrauchern daher zur Seite und werden deren Ansprüche durchsetzen, notfalls auch vor Gericht.
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