Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz stellte die Schutzpflicht der Patienten und Kollegen über die individuellen Rechte ein Pflegerin, die sich nicht impfen lassen will
Der Schutz der Patienten und Kollegen stufte das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz höher ein, als der individuelle Wille einer Pflegekraft, sich nicht impfen zu lassen. Ein Krankenhausträger durfte damit der ungeimpften Angestellten schon vor...
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