Entzug der Fahrerlaubnis bei regelmäßigem Cannabis Konsum
7 Dez
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Bei nahezu täglichem Konsum von Cannabis ist regelmäßig von fehlender Fahreignung auszugehen. In einem solchen Fall sei der Führerschein zwingend zu entziehen, entschied laut ARAG das Verwaltungsgericht Trier. Eine dem entgegenstehende Wiedererlangung der Fahreignung komme erst bei Nachweis einer mindestens einjährigen Betäubungsmittelabstinenz in Betracht (Az.: 1 L 3014/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Trier .
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