Arbeitszeiterfassung muss lückenlos werden
15 Mai
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Die Unternehmen in der Europäischen Union (EU) müssen die Arbeitszeiten aller Angestellten, Arbeiter und Außendienstmitarbeiter komplett erfassen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) aktuell entschieden. Laut ARAG Experten sind nun alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, das Urteil in nationales Recht umzusetzen (EuGH, Az.: C-55/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des EuGH.
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