Solar Millennium: Gläubigerversammlung vom 15. Mai 2012 in Erlangen

16 Mai

wir berichten von der Gläubigerversammlung am 15. Mai 2012 an der auch Vertrauensanwälte des BSZ im Auftrag von Gläubigern teilgenommen haben.

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Die Versammlung begann mit einer Verspätung von etwa eineinhalb Stunden. Dies war dem großen Andrang geschuldet, denn es erschienenen etwas über 1700 Personen. Der Veranstalter hatte in jeder Hinsicht Vorsorge getroffen. Ein privater Sicherheitsdienst durchsuchte am Eingang alle Teilnehmer und zusätzlich waren zahlreiche Polizeibeamte vor Ort und in der Versammlung anwesend.

Die Versammlung wurde geleitet von einem Rechtspfleger des Insolvenzgerichts Fürth. Dieser erläuterte zunächst die Tagesordnung. Zunächst sollte der Insolvenzverwalter seinen Bericht ablegen. Anschließend sollte eine Abstimmung der Gläubiger darüber stattfinden, ob das neue Schuldverschreibungsgesetz aus 2009 oder das bisher geltende Schuldverschreibungsgesetz gelten sollte. Danach war eine Abstimmung vorgesehen, ob ein gemeinsamer Vertreter für die Anleihen 4-8 bestellt werden soll. Anschließend wurde über die Person des gemeinsamen Vertreters abgestimmt.

Da für die Abstimmung über die Geltung des alten oder des neuen Schuldverschreibungsgesetzes, eine qualifizierte Mehrheit erforderlich war, kam es zu dieser Abstimmung schon gar nicht, denn für die erforderlichen Mehrheiten war nicht die erforderliche Mindestzahl von stimmberechtigten Gläubigern anwesend. Deshalb bleibt das alte Schulverschreibungsgesetz anwendbar. Dies hat für die Gläubiger zur Folge, dass neben dem gemeinsamen Vertreter auch der einzelne Gläubiger seine Rechte gesondert geltend machen kann. Diese Folge bewertet der BSZ als positiv.

Bei der Wahl des gemeinsamen Vertreters ging es hoch her, da sich die beiden Kandidaten teils etwas persönlich angriffen. Es standen zwei Kandidaten zur Auswahl, Herr Rechtsanwalt Nieding aus Frankfurt und Herr Rechtsanwalt Wagner aus München. Herr Rechtsanwalt Nieding wurde zum gemeinsamen Vertreter bezüglich der Anleihen 4-7 gewählt. Bezüglich der Anleihe Nummer 8 wurde Rechtsanwalt Wagner zum gemeinsamen Vertreter gewählt. Auffallend war, dass nach der Vorstellung der beiden Kandidaten mehrere Anwesende anhand von mitgebrachten Zeitungsartikeln die Seriosität des Kandidaten Dr. Wagner anzuzweifeln versuchten.

Trotz der mehrfachen und ausdrücklichen Aufforderung des Rechtspflegers des Insolvenzgerichts an die beiden Kandidaten, das Anwaltshonorar für die Vertretung der Gläubiger zu beziffern, wichen beide Kandidaten dahingehend aus, dass sie eine in „günstige Pauschale“ beziehungsweise eine Bezahlung auf Stundenbasis vorschlugen. Auch auf Nachfrage konnte oder wollte keiner der Kandidaten eine abschließende Summe benennen da man den Arbeitsaufwand nicht abschätzen könne.

Die für alle betroffenen Gläubiger entscheidende Information des Insolvenzverwalters ist, dass insgesamt ungesicherte Passiva von etwa 468.000.000 Euro bestehen. Die freie Masse beträgt voraussichtlich Euro 25.391.445,–. Die positive Überraschung ist nun, dass nach der festen Überzeugung des Insolvenzverwalters und in Abhängigkeit von den Erfolgen bei den Verkaufsbemühungen bezüglich verschiedener Beteiligungen der Solar Millennium AG, eine Quote für die Gläubiger erreicht werden könne. Diese schätzt der Insolvenzverwalter auf etwa 5-10 % der Einlagesummen. Die Realisierung dieser Quote kann jedoch viele Jahre, bis zu fünf Jahren, dauern.

Neben dieser positiven Nachricht bleibt für die Gläubiger als entscheidende Botschaft dieses Tages, dass der gemeinsame Vertreter alle Gläubiger nicht die jeweiligen Einzelinteressen von geschädigten Gläubigern, zum Beispiel durch die Inanspruchnahme von zum Schadenersatz verpflichteten Beratern oder sonstigen Dritten, vertritt. Der am 15. Mai gewählte Vertreter trifft vielmehr nur die Aufgabe, die Interessen der Gläubiger im Insolvenzverfahren zu bündeln und zu vertreten. Der Insolvenzverwalter wies selbst ausdrücklich darauf hin, dass eventuelle Ansprüche einzelner, die nicht das Insolvenzverfahren betreffen, individuell und gegebenenfalls anwaltlich verfolgt werden müssten.

Für den Monat Juni stellte der Insolvenzverwalter einen ausführlichen Bericht in Aussicht. Dieser würde dann zum Download zur Verfügung gestellt.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solar Millennium“ anzuschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 16. Mai 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.



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