Blumenfee.de – Erste Klage verloren – Temporär nicht lieferbare Produkte gelten als Angebot
15 Okt
Blumenfee prüft Berufung und mdr-Bericht über den Kampf gegen die Abmahnfalle
“Stellen Sie sich vor, Sie entnehmen dem Supermarkt-Regal die letzte Flasche Wein. Jetzt müsste laut dem aktuellen Urteil dort im Regal ein Hinweis-Text stehen, dass hier normal der Wein namens „Mustermann“ liegt inklusive einer Liste der Zutaten und allen anderen rechtlich vorgeschriebenen Produkt-Informationen” sagt Maren Hellwig, Inhaberin des Online-Versandhandels “Blumenfee” nach dem Urteil vom Landgericht Magdeburg.
Bereits am 25.09.19 wurde das Urteil verkündet. „Offensichtlich gelten im Online-Handel stark verschärfte Regelungen, mit dem stationären Handel ist das nicht mehr vergleichbar“, so Hellwig weiter. Ob Blumenfee in Berufung gehen wird, wird aktuell noch geprüft.
Der mdr / Mitteldeutsche Rundfunk hat am 10.10.19 Donnerstag um 11 Uhr mit einem Beitrag über den Kampf der Blumenfee gegen die Abmahnfalle Verbraucherschutz Verein berichtet. Fachanwalt für Wirtschafts-Recht Ralf M. Leinenbach war dazu in das mdr-Funkhaus in Magdeburg eingeladen.
Neben den sinnvollen Verbraucherschutz-Vereinen gibt es auch die schwarzen Schafe.
Leinenbach führt aus, dass es unter den Verbraucherschutz-Vereinen auch solche gibt, bei denen offenbar die Einnahmen im Vordergrund stehen. Es werden wie im aktuellen Fall völlig unrealistische und übertriebene Strafen eingefordert, die mit einem echten Verbraucherschutz nichts mehr zu tun haben. Jedoch hat gerade der Bundesgerichtshof entschieden, dass wie zum Beispiel im Fall der Deutschen Umwelthilfe e.V. hohe Geschäftsführer-Gehälter und deutliche Gewinne im sechsstelligen Bereich noch kein Rechtsmissbrauch sein sollen.
Das vom Bundestag geplante Gesetz gegen Abmahn-Missbrauch sieht zahlreiche Erleichterungen gerade vor für genau diesen Fall der „Bagatell-Delikte“, wo es um rein menschliche Fehler im Dschungel aus mittlerweile zahlreichen bestehenden Informations-Vorschriften im Online-Handel geht. Fehler, wo es keinen Geschädigten gibt, sollen laut der aktuellen Gesetzes-Vorlage in erster Instanz überhaupt keine Strafgelder mehr verursachen und die Streitwert Grenze wird bei 1000 Euro gedeckelt, was die in einem möglichen Gerichts-Verfahren entstehenden Kosten erheblich reduzieren würde.
Die neue Klage vom Verbraucherschutz-Verein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. gegen Blumenfee fordert 9000 € Strafzahlung für das Fehlen des Wortes Sulfite. Das Verfahren hat gerade erst begonnen. Auf ein erstes Vergleichs-Angebot vorab hatte sich der Verbraucherschutz-Verein nicht eingelassen und weiterhin auf die Klage bestanden.
Doch aufgeben will Maren Hellwig nicht: Sie hat eine Crowdfunding-Kampagne gestartet, um Geld für einen Musterprozess zu sammeln – im Sinne aller Unternehmen, die sich großen Forderungen für kleine Fehler gegenüber sehen und ähnlich in die Enge getrieben werden. „Ich möchte ein Zeichen setzen und mitwirken, dass das Gesetz gegen Abmahn-Missbrauch endlich durch den Bundestag durchkommt.“
„Es liegt ein nicht hinnehmbarer Missstand vor, wenn Abmahnungen primär zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden.“ So heißt es im Regierungsentwurf des Anti-Abmahn-Gesetzes. Ob diese Einsicht für die Blumenfee und viele andere Unternehmen, die sich ähnlichen Forderungen gegenüber sehen noch rechtzeitig kommt, bleibt abzuwarten.
mdr-Beitrag vom 10.10.19 / 24´te Min. / mit Ausführungen von Fachanwalt Ralf M. Leinenbach
https://www.mdr.de/video/mdr-videos/a/video-344600.html
Blumenfee Crowd Funding Kampagne
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https://www.betterplace.me/blumenfee-kampf-gegen-abmahn-falle
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